ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Wenn der Mieter am Abreisetag die Check-out-Zeit von spätestens 10.00 Uhr nicht einhält, hat der Vermieter das Recht, einen Betrag in Höhe des zweifachen Tagessatzes von der Kaution abzuziehen. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Ferienunterkunft. Es ist nicht möglich, das Objekt auf Jahresbasis zu mieten.
Es ist dem Mieter oder einer anderen Partei untersagt, Möbel von ihrem ursprünglichen Standort zu entfernen; bei Nichtbeachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution einzubehalten. Haustiere sind erlaubt, müssen aber immer dem Vermieter gemeldet werden. Im Falle einer Unterbrechung der Strom- oder Wasserversorgung oder einer Lärmbelästigung aufgrund von Bauarbeiten in der Nähe, die die Mieter während ihres Aufenthalts stören könnten, kann der Vermieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Situationen außerhalb seiner Kontrolle liegen.
Der Vermieter wird alles in seiner Macht Stehende tun, um den Mietern einen ruhigen Aufenthalt in der Wohnung zu ermöglichen. Wenn es zu den oben genannten Vorfällen durch Dritte (Wasser- und Elektrizitätswerke, Gemeinde usw.) kommt, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Stellt der Mieter Schäden an Gegenständen oder an der Wohnung selbst fest, muss er dies dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach seinem Einzug melden. Sobald der Vermieter den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag mit der Anzahlung von 30 % erhalten hat, wird der Vertrag als verbindlich angesehen. Wenn der Mieter den Vertrag bis zu 6 Wochen vor dem Anreisedatum storniert, wird die Anzahlung von 30% einbehalten.
Storniert der Mieter den Vertrag ab 6 Wochen vor dem Anreisetag, wird die gesamte Zahlung einbehalten. Bitte beachten Sie, dass wir eine Reiseversicherung für den Fall einer Stornierung empfehlen. Am Tag der Abreise muss der Mieter angeben, ob während seines Aufenthaltes Schäden am Haus oder an Gegenständen entstanden sind. Die Kosten werden dann in Absprache mit dem Eigentümer ermittelt. Diese Kosten werden von der Kaution abgezogen. Das Haus wird bei der Abreise gründlich inspiziert und gereinigt. Spätestens eine Woche nach der Rückkehr des Mieters wird die gesamte Kaution an den Mieter überwiesen. Dies gilt natürlich nur, wenn alles in Ordnung ist oder nach Abzug der Kosten. Wenn Kosten angefallen sind, wird der Vermieter Sie vorher informieren.
Verursacht der Mieter Schäden am Haus oder an Gegenständen, darf er diese NICHT selbst reparieren oder ersetzen, OHNE die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Verspätet sich der Mieter am Anreisetag, sollte dies dem Vermieter so schnell wie möglich gemeldet werden, damit es nicht zu unnötigen Wartezeiten am Objekt kommt. Wenn der Mieter dies nicht meldet, wird für jede Stunde, die der Mieter später als angekündigt ankommt, ein Stundensatz von 15 € berechnet.
Wenn es der Zeitplan zulässt und das Objekt dem Mieter früher am Tag zur Verfügung steht, ist es möglich, das Objekt zu beziehen. Dies gilt auch für die Abreise. Bitte beachten Sie: nur wenn es sich nicht um einen Wechseltag handelt und die Planung dies zulässt!